Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Abschluss und Inhalt des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Winet Voicetec Solutions AG (nachfolgend „Winet“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), welche die Dienste von Winet als VoIP Projektpartner in Anspruch nehmen. Die AGB dienen als Grundlage für alle anderen Vertragsbestimmungen von Winet. Der Vertrag zwischen Winet und dem Kunden besteht aus dem Angebot von Winet und der Annahme durch den Kunden. Als Vertrag gelten auch die von Winet angenommenen Aufträge und Bestellungen des Kunden. Die aktuellen und publizierten AGB „VoIP Projekte, myPhone und Internet Services“ auf der Webseite von Winet sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Winet und dem Kunden.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Angebote sind während 14 Tagen gültig, sofern sie keinen anderen Gültigkeitsraum ausweisen. Bei allfälligen Widersprüchen geht der Vertrag den AGB vor. Geschäftssprache ist Deutsch.
1.2. Nachträge
Zusätzliche Dienstleistungen und Lieferungen sowie allfällige projektbezogene Abweichungen vom Inhalt der AGB können in Nachträgen schriftlich vereinbart werden. Diese gelten als Vertragsbestandteile.
1.3. Pflichtenhefte und AGB des Kunden
Pflichtenhefte und Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
1.4. Vertragsänderungen
Der Vertrag und die Nachträge ersetzen alle früheren Abmachungen über dasselbe Thema. Abänderungen oder Aufhebungen des Vertrages oder Nachträgen können nur auf schriftlichem Weg oder in der gleichen Form, wie sie abgeschlossen wurden, erfolgen.
1.5. Abtretung und Verrechnung von Ansprüchen
Der Kunde kann seine vertraglichen Ansprüche und die Lizenzrechte weder auf Dritte übertragen noch mit Gegenforderungen verrechnen, wenn Winet nicht vorher schriftlich zustimmt.
2. Leistungen von Winet
2.1. Pre-Sales-Phase
Soweit Winet den Kunden bei der Analyse seiner betrieblichen Bedürfnisse oder bei der Produktauswahl ohne besondere Vergütung unterstützt, erfolgt dies ohne vertragliche Verpflichtung und ohne Haftung. Wird für die Beratung jedoch ein besonderer Vertrag mit angemessener Vergütung abgeschlossen, so haftet Winet gemäss den vorliegenden AGB.
2.2. Spezifikationen der Leistungen
Die Spezifikation jeder einzelnen Dienstleistung (Beratung, Programmierung, Wartung usw.) oder Lieferung (Hardware, Software) ergibt sich abschliessend aus dem entsprechenden Vertrag, sowie aus den Produkt-Unterlagen des Herstellers.
2.3. Drittprodukte
Für die Lieferung bzw. Lizenzierung von Produkten eines Dritten (Hersteller) gelten in erster Linie die Liefer-, Lizenz- und Garantiebestimmungen des Herstellers, welche dem Kunden in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
2.4. Sub-Contracting
Winet kann die vereinbarten Dienstleistungen durch den Einsatz von Sub-Unternehmern erbringen und leistet dafür im Rahmen der vorliegenden Vertragsbestimmungen die gleiche Gewähr wie für eigene Leistungen.
2.5. Dienstleistungen: Auftrags-/Werkvertragsrecht
Die Dienstleistungen erfolgen als fachlich qualifizierte Tätigkeiten im Sinne des Auftragsrechts, oder im Rahmen eines Werkvertrages, sofern im Vertrag ein als Werk abzulieferndes Arbeitsresultat beschrieben ist.
2.6. Software, Lizenzrechte
Der Kunde erwirbt nach Bezahlung der Lizenzgebühr am maschinenlesbaren Code der lizenzierten Software ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zum Gebrauch der Software auf dem System des Kunden. Dieses Gebrauchsrecht ist beschränkt auf die Verarbeitung von eigenen geschäftlichen Daten des Kunden, und limitiert auf die vereinbarte Anzahl Nutzer sowie auf die andern preisbestimmenden Parameter. Bei Drittprodukten bleiben allfällige restriktivere Lizenzbestimmungen des Herstellers vorbehalten. Der Kunde lässt die Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Lizenzbestimmungen zu. Bei groben oder anhaltenden Verstössen kann das Lizenzrecht entzogen werden.
2.7. Hardware, Eigentumsübergang
Das Eigentum an Hardware geht erst bei vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bis dahin kann Winet ihr Eigentum auch gegenüber Dritten geltend machen und einen Eigentumsvorbehalt im Register eintragen lassen, wozu sie der Kunde hiermit ermächtigt.
3. Mitwirkung des Kunden
3.1. Obliegenheiten des Kunden
Damit Winet die Leistungen richtig erbringen kann, sorgt der Kunde für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, unter anderem: Bezeichnung eines kundenseitigen Projektverantwortlichen, Bekanntgabe der betrieblichen Bedürfnisse und der technischen Rahmenbedingungen, Evaluierung des Mengengerüsts, Bereitstellung und Betrieb von Anschlüssen für On-Site und Remote-Arbeiten, Stellungnahme zu den vorgelegten Konzepten, Protokollen, Fragen und Arbeitsresultaten, Abgabe von Testdaten, Teilnahme am Abnahmeprozedere (soweit vorgesehen), Sicherung von Programmen und Daten.
3.2. Versäumnisse des Kunden
Vernachlässigt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, kann Winet die Termine anpassen und dem Kunden allfällige Mehrkosten in Rechnung stellen.
4. Lieferung, Installation, Abnahme
4.1. Lieferung
Software, Dienstleistungsresultate und Dokumentationen können nach Wahl von Winet auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung an den Kunden übermittelt oder ihm online zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferung von Hardware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden an die im Vertrag aufgeführte Kundenadresse.
4.2. Installation und Instruktion
Die Installation erfolgt durch Winet, sofern dies im Vertrag speziell vereinbart ist. Die entsprechenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, insbesondere auch die Anpassung der beim Kunden vorhandenen technischen Umgebung sowie die Konfiguration von Schnittstellen, die Datenübernahme, die Parametrisierung, die Kundenschulung und ähnliche Tätigkeiten.
4.3. Abnahme mit Protokoll
In der Regel lädt Winet den Kunden zur Abnahme ein und erstellt davon ein Protokoll (auch wenn der Kunde nicht teilnimmt). Falls dabei Mängel auftreten, welche die Abnahme der Produkte und Dienstleistungen als unzumutbar erscheinen lassen, ist Winet Gelegenheit zu geben, diese innert einer angemessenen Frist zu beheben. Anschliessend wird die Abnahme wiederholt. Mängel, welche den Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein Hinderungsgrund für die Abnahme. Winet und der Kunde vereinbaren in einem solchen Fall einen Zeitplan, innert welchem diese Mängel von Winet behoben werden.
4.4. Abnahme ohne Protokoll
Wird kein Abnahmeprotokoll erstellt (z.B. bei kleinen Lieferungen), so gelten Lieferungen und Dienstleistungen als abgenommen, sofern der Kunde innert einer Woche nach Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung (spätestens jedoch zwei Wochen nach Meldung der Versandbereitschaft) keine schriftliche Beanstandung betreffend Menge, Ausführung oder sichtbarer Mängel erhebt.
4.5. Inbetriebnahme
Sofern der Kunde den produktiven Betrieb aufnimmt, gelten die Lieferungen und Dienstleistungen automatisch als abgenommen. Die Mängelbehebung im Rahmen der Garantie bzw. der Wartung bleibt gewährleistet.
4.6. Weitere Ansprüche des Kunden
Bei Mängeln irgendwelcher Art ergeben sich die Rechte und Ansprüche des Kunden abschliessend aus den Ziffern 7.1 bis 7.7.
5. Wartung und Support
5.1. Ziele der Wartung
Bei der Software dient die Wartung der Aufrechterhaltung des technischen Standards und der Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit beim Auftreten von softwarebedingten Fehlern. Bei der Hardware dient die Wartung der Instandhaltung sowie der Reparatur oder dem Ersatz der Hardware bei technisch bedingten Störungen. In allen Fällen erfolgt keine Garantie für einen unterbruchsfreien Betrieb, für eine dauerhafte System-Kompatibilität oder für eine unmittelbare Behebung von Mängeln. Winet kann bis zum Vorliegen der Fehlerbehebung eine Umgehungslösung anbieten.
5.2. Optionen der Wartung
Die Einzelheiten der Wartung werden in der Wartungsvereinbarung oder in den Unterlagen des Herstellers festgelegt. Die Wartungsbereitschaft, die Reaktionszeit, die System-Verfügbarkeit, die Laufzeit usw. sind abhängig von den gewählten Optionen.
5.3. Upgrades und neue Versionen
Die Lieferung von Upgrades oder von neuen Versionen mit erweiterten Funktionalitäten ist in der Wartungsgebühr nur dann inbegriffen, wenn die Wartungsvereinbarung dies ausdrücklich vorsieht.
5.4. Störungsursachen, Betriebsmaterial, Austausch
Der Ersatz oder die Reparatur von Hard- oder Software, die durch äussere Einflüsse beschädigt wurde, sowie von Verbrauchsmaterial und Verschleissteilen (inkl. Batterien), ist in der Wartung nur inbegriffen, soweit dies in der Wartungsvereinbarung vereinbart wurde. Winet kann nach eigener Wahl fehlerhafte Teile durch funktionsgleiche Komponenten ersetzen. Ausgetauschte Teile gehen ins Eigentum von Winet über.
5.5. Wartungsvoraussetzungen
Die Wartung bezieht sich auf die unveränderte und unterbruchsfrei gewartete Hard- oder Software, beim Einsatz an dem im Vertrag erwähnten Ort, und gemäss den von Winet oder vom Hersteller empfohlenen Konfigurationen und Einsatzbedingungen. Winet kann verlangen, dass andere Komponenten des Gesamtsystems des Kunden ebenfalls fachgerecht gewartet werden, dass der Kunde kostenlose Änderungen zwecks Erhöhung der Zuverlässigkeit erlaubt, und dass der Kunde nach einer angemessenen Übergangsfrist den jeweils neuesten Release Stand einsetzt. Der Kunde wendet vor einer Störungsmeldung die ihm zur Verfügung gestellten Mittel zur Problemeingrenzung und Fehlerdiagnose an. Der Kunde gewährleistet den Zugang zum Wartungsobjekt und stellt auf eigene Kosten die Einrichtungen für die Fernwartung zur Verfügung.
5.6. Zusätzliche Wartungskosten
Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte, Bedienungsfehlern oder falschen Störungsmeldungen, Störungsursachen ausserhalb der von Winet gewarteten Komponenten, Abweichungen von den Wartungsvoraussetzungen oder Vernachlässigung der kundenseitigen Mitwirkungspflichten kann Winet entweder die Wartung einstellen, oder die Dienstleistungen und Lieferungen, welche aus diesen Gründen erforderlich wurden oder welche ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten von Winet erbracht wurden, dem Kunden zu den jeweils gültigen Ansätzen zusätzlich in Rechnung stellen.
5.7. Ausnahmen von der Wartung
Die folgenden Punkte fallen nicht unter die Wartungsleistungen und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt (keine abschliessende Aufzählung): Wartung von Ausbauten und Optionen, die nicht von Winet geliefert wurden; Wartung von elektrischen Installationen; Behebung von Störungen, die von äusseren, nicht von Winet zu vertretenden Einflüssen verursacht wurden; Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Hardwarestandortes; Restoring und Backup von Daten und Applikationen.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
6.1. Preise und Zusatzkosten
Sofern eine Preisfestsetzung im Vertrag fehlt, gelten die Listenpreise von Winet oder des Herstellers. Die Kosten für die Lieferung und Verpackung, die Steuern (insbesondere die Mehrwertsteuer) sowie allfällige Abgaben (z.B. Entsorgungsgebühr) kommen zu Lasten des Kunden zum Preis hinzu. Für die Installation und Instruktion siehe Ziffer 4.2. Provisionen, Skonti, Rabatte und andere Abzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
6.2. Preisänderungen
Bei periodischer Rechnungsstellung (z.B. Lizenzen, Dienstleistungen nach Aufwand) kann Winet die Preise jederzeit mit einmonatiger Vorankündigung den geänderten Verhältnissen anpassen. Bei der Wartung ist eine Preiserhöhung jeweils auf den Ablauf jedes Vertragsjahres zulässig. Soweit die Preiserhöhung die allgemeine Teuerung nicht übersteigt, hat der Kunde kein Kündigungsrecht.
6.3. Abrechnung nach Aufwand
Im Falle von verspäteten oder mangelhaften Lieferungen und Dienstleistungen hat der Kunde die genauen Beanstandungen unverzüglich schriftlich an Winet mitzuteilen. Als Mangel gilt eine Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften oder die Untauglichkeit zu dem im Vertrag bezeichneten Gebrauch. Nicht gemäss Vertrag gewünschte Anpassungen / Erweiterungen werden nach effektivem Zeitaufwand berechnet. Die Reisezeit wird gemäss dem jeweiligen Preiskatalog von Winet verrechnet. Die Auslagen und Nebenkosten (insbesondere Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) und die Kosten der speziell für ein Projekt eingesetzten Hilfsmittel (Hardware, Lizenzen, Datenbankgebühren usw.) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.4. Pauschalpreise, Kostendach
Pauschalpreise (Fixpreise) müssen im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart werden. Ein Kostendach gilt nicht als Pauschalpreis, sondern hat die folgende Bedeutung: beim Erreichen des Kostendaches kann der Kunde entscheiden, das Projekt ohne gegenseitige Schadenersatzfolgen nicht mehr weiterzuführen.
6.5. Zahlungstermine und Verzug
Die Zahlungstermine werden im Vertrag festgelegt. Soweit eine vertragliche Regelung fehlt, sind die Lieferungen und Dienstleistungen bei Vertragsabschluss zahlbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in der Höhe des üblichen Bankzinses für Blankokredite, mindestens aber 4% (p.a.) Die übrigen gesetzlichen Verzugsrechte bleiben vorbehalten.
7. Termine, Gewährleistung, Haftung
7.1. Rügepflicht
Im Falle von verspäteten oder mangelhaften Lieferungen und Dienstleistungen hat der Kunde die genauen Beanstandungen unverzüglich schriftlich an Winet mitzuteilen. Als Mangel gilt eine Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften oder die Untauglichkeit zu dem im Vertrag bezeichneten Gebrauch.
7.2. Termine
Die im Vertrag enthaltenen Datumsangaben sind seriös ermittelte Planungsgrundlagen. Sofern verbindliche Termine einzuhalten sind, müssen diese im Vertrag ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet werden.
Werden solche Fixtermine verpasst, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist ansetzen und nach deren unbenützten Ablauf vom Vertrag über die entsprechende Teilleistung zurücktreten. Alle Termine sind entsprechend zu verschieben, wenn Vorleistungen der andern Seite nicht rechtzeitig erfolgen, sowie bei ausserordentlichen Störungen (z.B. höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streik, Ausfall von Energie, Telekommunikation oder Verkehrswegen). Die Haftung von Winet für Verspätungsschäden richtet sich abschliessend nach Ziffer 7.7.
7.3. Mängelbehebung
Soweit möglich erfolgt die Mängelbehebung im Rahmen der Wartung. Winet behebt die Mängel durch kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung. Der Kunde trägt die Kosten für den Aus- und Einbau, für den Transport von Ersatzteilen sowie für notwendige Anpassungen, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Sind auch nach einem Austausch oder einer Reparatur wesentliche Funktionen nicht vertragsgemäss nutzbar, kann der Kunde mit eingeschriebenem Brief an Winet erklären, dass er vom Vertrag über die mangelhafte Teilleistung zurücktritt, wenn auch eine letzte Nachfrist ungenutzt verstreicht. Die Ersatzvornahme durch Dritte oder die Minderung des Preises ist nur zulässig, wenn Winet vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Die Schadenersatzpflicht von Winet richtet sich abschliessend nach Ziffer
7.4. Gewährleistung für Drittprodukte
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, welche für Drittprodukte vom Hersteller erlassen werden, treten anstelle der hier beschriebenen Mängelrechte.
7.5. Garantiefrist, Wegfall der Gewährleistung
Sofern nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Garantiefrist 24 Monate ab Lieferung. Die Garantiefrist für ersetzte oder reparierte Produkte läuft gleichzeitig mit derjenigen der ursprünglich gelieferten Produkte ab, beträgt jedoch mindestens einen Monat ab dem Auswechslungs- oder Reparaturdatum. Bei Ablauf der Garantiefrist sowie bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt die Gewährleistung.
7.6. Rechtsgewährleistung
Werden dem Kunden von dritter Seite die Rechte auf Besitz oder Nutzung der vertraglichen Leistungen streitig gemacht, so überlässt der Kunde dem Hersteller und Winet die Abwehr sowie die Herstellung eines Zustandes, welcher die Rechte des Dritten nicht mehr verletzt. Ist dieser Zustand nicht mit angemessenem Aufwand erreichbar, wird der Vertrag über die betroffene Teilleistung aufgehoben. Die Schadenersatzpflicht von Winet richtet sich in allen diesen Fällen nach Ziffer 7.7.
7.7. Haftung von Winet
Winet haftet für die schuldhaft herbeigeführten direkten Personen- und Sachschäden, gemäss den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Für die von einem Subcontractor verursachten Personen- oder Sachschäden haftet allein dieser selbst (bzw. seine Versicherung), mit den oben erwähnten Haftungsbeschränkungen. Jede weitere oder andere Haftung von Winet sowie von ihren Mitarbeitern und Subcontractors wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Datensicherheit, die Bereitstellung von Ausweichlösungen und die bei der Anwendung der gelieferten Leistungen erzielten Resultate liegen in der Verantwortung des Kunden. Demzufolge besteht keine Haftung von Winet für Datenverlust, reine Vermögensschäden, mittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden, Einnahmenausfall oder nicht erzielte Einsparungen.
8. Schutzrechte
8.1. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte des Geistigen Eigentums verbleiben bei Winet oder dem Hersteller. Der Kunde erwirbt keine über den Eigengebrauch der vertraglichen Leistungen hinausgehenden Rechte an Programmen, Halbleiter-Topografien, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, am Design sowie am Knowhow (Ziffer 8.4 bleibt vorbehalten). Der Kunde kann die erworbenen Gebrauchsrechte nicht auf Dritte übertragen.
8.2. Software-Schutz
Der Kunde erhält die lizenzierten Programme im maschinenlesbaren Code. Das Dekompilieren, das Erschliessen des Quellcodes, die Abänderung und die Weiterentwicklung der Software sind dem Kunden untersagt, sofern es vom Gesetz nicht ausdrücklich erlaubt wird.
8.3. Kopierschutz
Der Kunde darf von den lizenzierten Programmen und der erhaltenen Dokumentation eine Sicherheitskopie anfertigen. Zulässig sind ferner die vom Programm vorgesehenen, während der Verarbeitung erstellten flüchtigen Kopien. Der Kunde ist verpflichtet, keine weiteren Kopien zu erstellen, und die Programme und Dokumentationen gegen unbefugtes Einsehen oder Kopieren durch Dritte sowie gegen Verlust angemessen zu schützen. Er hat Winet bei unerlaubter Kenntnisnahme durch Dritte sofort zu benachrichtigen.
8.4. Individuelle Anfertigungen
Die Resultate von Dienstleistungen (einschliesslich SW-Entwicklungen), welche individuell für den Kunden erbracht werden, gehen nach vollständiger Bezahlung mit den übertragbaren Schutzrechten in sein Eigentum über. Winet kann die zur Entwicklung eingesetzten Ideen, Verfahren und Erkenntnisse frei und ohne Kostenfolgen weiter verwenden.
8.5. Geheimhaltung
Winet und der Kunde sind verpflichtet, die ihnen bei der Durchführung des Vertrages zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse der andern Partei vertraulich zu behandeln und gegen jede unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte angemessen zu schützen.
8.6. Abwerbungsverbot
Der Kunde enthält sich jeglicher Abwerbung von Personen, welche von Winet für die Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Er unterlässt es, die Dienste solcher Personen in Anspruch zu nehmen, ausser via Winet. Diese Verpflichtungen gelten während des Einsatzes einer solchen Person für den Kunden sowie ein Jahr darüber hinaus. Bei jeder Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von einem Jahresgehalt der betreffenden Person zu bezahlen.
8.7. Datenschutz
Beide Parteien halten das Datenschutzgesetz ein. Für den Schutz und die Sicherheit der auf seinen Systemen bearbeiteten Daten von Dritten (inkl. Seines Personals) ist der Kunde selber verantwortlich. Der Kunde ist einverstanden, dass Daten über ihn und sein Personal durch Winet an in- oder ausländische Konzerngesellschaften, Beauftragte, Lizenzgeber, Kreditinstitute usw. zur Bearbeitung weitergeleitet werden können.
8.8. Exportrestriktionen
Sofern die Ausfuhr aus der Schweiz von Lieferungen und Dienstleistungen von Winet einer gesetzlichen Regelung unterliegt, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und diese Pflichten seinem Rechtsnachfolger zu überbinden.
9. Dauer des Vertrages
9.1. Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag über Lieferungen und Dienstleistungen bleibt grundsätzlich in Kraft, bis er erfüllt ist. Bei Dienstleistungsverträgen (z.B. Service Level Agreements, Datenleitungen, etc.) werden im Vertrag eine Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist festgelegt. Sofern im Vertrag keine andere Regelung vereinbart wurde, haben Dienstleistungsverträge eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats. Wird ein solcher Vertrag nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf den Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Am Ende jedes Verlängerungsjahres gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats bzw. eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr.
9.2. Weitergeltung einzelner Bestimmungen
Die Bestimmungen des Vertrages und der AGB über Haftung und Gewährleistung, Schutzrechte sowie das anwendbare Recht und den Gerichtsstand gelten auch nach Vertragsende auf unbestimmte Zeit weiter.
9.3. Verhältnisse während der Kündigungsfrist
Bei Wartung und Dienstleistungen ist die durchschnittliche vertragliche Vergütung auch für die Kündigungsfrist zu bezahlen, selbst wenn der Kunde auf die Leistungen verzichtet. Dasselbe gilt bei ausserterminlichen Kündigungen durch den Kunden für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages. Im Vertrag können angepasste Regelungen über die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Aufhebung getroffen werden.
9.4. Kündigung von Verträgen in besonderen Fällen
Verträge über unbefristete Software-Lizenzen (one time fee) können vom Kunden jederzeit, von Winet hingegen nur bei Verstoss des Kunden gegen die geltenden Bestimmungen gekündigt werden. In beiden Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Lizenzgebühr. Verträge über Hardware-Lieferungen sind nicht kündbar. Die Rechte von Winet bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden bleiben vorbehalten.
9.5. Insolvenz des Kunden
Wird über den Kunden ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet, oder sollen Lizenzen gepfändet werden, so kann Winet alle Verträge fristlos aufheben, und alle Lizenzrechte erlöschen ohne Kündigung und ohne Entschädigung für den Kunden. Schadenersatzansprüche von Winet bleiben vorbehalten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und alle Nachträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980). Dieser Vertrag und alle Nachträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Baden AG. Winet Voicetec Solutions AG kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Domizil anbringen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Winet Voicetec Solutions AG (nachfolgend „Winet“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), welche die Dienste von Winet als Telefoncarrier in Anspruch nehmen. Die AGB dienen als Grundlage für alle anderen Vertragsbestimmungen von Winet. Die aktuellen und publizierten AGB „VoIP Projekte, myPhone und Internet Services“ auf der Webseite von Winet sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Winet und dem Kunden.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Angebote sind während 30 Tagen gültig, sofern sie keinen anderen Gültigkeitsraum ausweisen. Bei allfälligen Widersprüchen geht der Vertrag den AGB vor. Geschäftssprache ist Deutsch.
2. Vertragsinhalt myPhone Dienstleistungen der Winet
2.1 Vertragsentstehung
Ein myPhone Vertrag mit einem Kunden kommt mit der Anmeldung auf der Homepage der Winet und mit der Annahme des Vertrages durch die Winet zustande. Der Kunde erhält nach der Anmeldung eine Bestätigung per Mail zugeschickt.
2.2 Vertragslaufzeit / -beendung im Allgemeinen
Sämtliche Tarifmodelle und Telefoniedienstleistungen der Winet werden auf einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen und können, sofern nicht anders definiert, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende des Monats gekündigt werden. Alle Flat Angebote haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, falls nicht andere Mindestlaufzeiten definiert wurden und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils auf Ende des Monats gekündigt werden. DSL-Verträge unterliegen einer Mindestlaufzeit von einem Jahr beziehungsweise zwei Jahren (gemäss Angebot) und einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats.
Winet behält sich bei allen Tarifmodellen das Recht vor, bei rechts- und sittenwidrigem Verhalten des Kunden, die Dienstleistung umgehend zu beenden.
2.3 Vertragslaufzeit / -beendung Prepaidkonten
myPhone Konten für Privatkunden werden generell im Prepaid Verfahren geführt. Das bedeutet, dass zur Nutzung des myPhone Kontos ein Guthabenbetrag (Akontozahlung) einbezahlt werden muss. Das Konto selbst ist kostenlos. Prepaid Konten von Privatkunden können auf jeden beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden. Neue myPhone Privatkonten, sind sofort nach Eingang der Guthabenzahlung nutzbar. Der Mindestbetrag für eine Akontozahlung beträgt CHF 50.00. Diese Regelung gilt für sämtliche Zahlungsarten (Bar, Bank, Post, Kreditkarte, Paypal). Bei Guthabenzahlungen, die per Kreditkarte oder Paypal erfolgen, wird dem Kunden eine Gutschrift von 2% des Zahlbetrages im Konto verbucht. Der Kunde wird ab einem Guthabenbetrag von CHF 10.00 Guthaben informiert, wenn eine Guthabenzahlung fällig wird. Erreicht der Guthabenbetrag CHF 0.00 ist das Konto für ein- und ausgehende Gespräche gesperrt bis die Zahlung bei Winet eingegangen ist oder ein Nachweis vorliegt, dass die Zahlung vorgenommen worden ist.
Einbezahlte Guthaben werden auf Anfrage und unter Angabe der Bankverbindungen zurückbezahlt. Guthabenbeträge dürfen auf Aufforderung durch den Kunden auf ein anderes myPhone Konto übertragen werden lassen. Negativsaldi werden niemals auf ein anderes myPhone Konto übertragen.
Geht in den ersten 30 Tagen nach Bestellung keine Guthabenzahlung ein, wird das Konto gelöscht und die bestellte Rufnummer sofort wieder freigegeben. Nach 12 Monaten Nichtbenutzung (weder für ein- noch für ausgehende Gespräche) des Kontos, wird das Konto deaktiviert, die Rufnummer ab diesem Zeitpunkt für 6 Monate gesperrt und danach wieder freigegeben.
Wird ein telefonischer Support gewünscht, erfolgt dieser ausschliesslich via 0900er Nr. für CHF 2.50/Min.
Hardwarebestellungen für Privatkunden werden erst nach Vorauszahlung der Ware zugestellt. Die Ware kann auch direkt bei Winet gegen Barzahlung abgeholt werden.
2.4 Kontolimiten Businesskunden
Geschäftskunden erhalten eine ihrem Umsatz entsprechende Kontolimite. Diese entspricht in der Regel drei mal den monatlichen Gesprächskosten. Der Kunde wird ab einem Saldobetrag seiner Wahl informiert, wenn die Kontolimite bald erreicht ist. Sind die ungefähren Monatskosten (noch) nicht bekannt, wird das Konto vorerst mit den Limiten 450.00 und 500.00 eingerichtet. Für eine Erhöhung, respektive Reduktion, der Kontolimite ist das Zahlverhalten des Kunden massgebend und liegt in freiem Ermessen der Winet.
2.5 Vertragserbringung durch die Winet / Eigentumsrecht
Winet erbringt die myPhone Dienstleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Winet kann keine Haftung für Folgeschäden von unvorhergesehenen Ereignissen wie Unterbrechung der Telekommunikationsverbindung, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Dienstleistungsänderungen von Zulieferern etc. übernehmen. Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage die Woche zur Benutzung offen. Anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, sind vorbehalten.
2.6 Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seine genaue Adresse und/oder seinen geltenden Handelsregistereintrag anzugeben und allfällige Änderungen innert zwei Wochen mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von Winet im Rahmen der schweizerischen Gesetze und der anerkannten Internet-Standards zu nutzen. Verstösst der Kunde gegen die in dieser Vereinbarung erwähnten Regelungen, kann Winet das Benutzerkonto jederzeit und ohne Benachrichtigung löschen.
3. Schutz gegen Missbrauch
Die Kontolimite stellt keine Garantie gegen allfälligen Missbrauch durch Dritte dar. Es ist Aufgabe des Betreibers eines Telefons oder einer Telefonanlage sich vor Missbrauch zu schützen. Schäden durch Missbrauch (Fraud) gehen zu Lasten des Betreibers des Telefons oder der Telefonanlage.
4. Preise
Die aktuellen Tarife für IT- und Telefondienstleistungen können jederzeit auf der aktuellen Homepage von Winet abgerufen werden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Tarifanpassungen bedürfen keiner ausdrücklichen Ankündigung oder schriftlicher Mitteilung. Winet teilt via RSS-Feed 5 Tage vor allfälligen Tarifanpassungen die betroffenen Destinationen mit. Partner und Kunden sind selbst dafür verantwortlich, den RSS-Feed zu abonnieren und sich über kommende Tarifanpassungen zu informieren. Verbesserungen des Dienstleistungsangebots unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührenreduktionen können von Winet jederzeit in Kraft gesetzt werden.
Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Warenlieferungen erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachname, sofern es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt. Die Winet behält sich vor, Forderungen an ein Factoring-Unternehmen zu verkaufen.
5. Rechnungsstellung
Die anfallenden Kosten des Kunden für myPhone-Dienstleistungen werden von Winet monatlich, zahlbar innert 10 Tagen, in Rechnung gestellt.
Rechnungen werden online in der myWinet-Telefonieplattform bereitgestellt. Der Kunde wird per E-Mail über die Rechnungsbereitstellung informiert. Auf Wunsch kann eine Rechnung zusätzlich in Papierform oder per E-Mail versendet werden. Für den Postversand von Rechnungen unter CHF 100.00 netto wird eine Gebühr von zur Zeit CHF 4.70 netto erhoben. Eine Anpassung dieser Gebühren bleibt der Winet jederzeit vorbehalten und ist unter https://www.winet.ch/winet/Produkte/myPhone/Alle-Kosten-ueberlicken.php publiziert.
6. Zahlungen
Zahlungsziel ist 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug, sofern die Rechnung kein anderes Zahlungsziel aufweist. Überschreitet der Kunde das geltende Zahlungsziel und leistet er auch auf eine Mahnung mit Fristsetzung den Kaufpreis nicht, gerät er in Verzug und verpflichtet sich, an die Winet einen Verzugszins von 4% (p.a.) zu zahlen. Für Mahnungen mit Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kann die Winet dem Kunden eine Bearbeitungs- und Unkostenpauschale berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Kontosperrung
Muss das Konto aufgrund von ausstehenden Zahlungen gesperrt werden, ist Winet berechtigt, dem Kunden eine Wiederaufschaltgebühr in Rechnung zu stellen und das Konto auf Prepaid umzustellen. Das Konto ist in diesem Fall erst wieder für ein- und ausgehende Gespräche verfügbar, wenn offene Rechnungen, Wiederaufschaltgebühr und Guthabenbetrag als Zahlung bei der Winet eingegangen sind oder ein Nachweis vorliegt, dass die Zahlung vorgenommen worden ist.
8. Sonstige Gewährleistungsbestimmungen
Die Winet tritt ihre Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber etwaigen Vorlieferanten hat, an die Kunden der Winet ab.
9. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, Insbesondere für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
10.Datenschutz
Die Winet ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages nicht und sind in ihrem Sinne auszulegen. Soweit in diesen AGB keine besonderen Regelungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mit Bekanntgabe dieser AGB verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und alle Nachträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980). Dieser Vertrag und alle Nachträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Baden AG. Winet Voicetec Solutions AG kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Domizil anbringen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Winet Voicetec Solutions AG (nachfolgend „Winet“ genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), welche die Dienste von Winet als Internet Service Provider (ISP) in Anspruch nehmen. Die AGB dienen als Grundlage für alle anderen Vertragsbestimmungen von Winet. Die aktuellen und publizierten AGB „VoIP Projekte, myPhone und Internet Services“ auf der Webseite von Winet sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Winet und dem Kunden.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Unsere Angebote sind während 30 Tagen gültig, sofern sie keinen anderen Gültigkeitsraum ausweisen. Bei allfälligen Widersprüchen geht der Vertrag den AGB vor. Geschäftssprache ist Deutsch.
2. Leistungen von Winet
Winet erbringt die Leistungen gemäss dem für einzelne Leistungen umschriebenen Leistungsumfang. Winet erbringt ihre Leistungen sorgfältig und professionell. Winet ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Produkte, Dienstleistungen und der Zugang zu den Dienstleistungen jederzeit und ununterbrochen funktionieren. Fehler, welche die Leistungen bedeutend beeinträchtigen, werden so schnell und soweit als möglich und notwendig per Fernwartung, behoben. Übersteigt der Aufwand für die Störungsbehebung das übliche Mass (z.B. Fehlerbehebung vor Ort) oder ist der Kunde für die Ursache der Störung verantwortlich, sei es infolge Fehlmanipulation oder aufgrund vom Kunden eingesetzter Hard- und Software, so wird die Störungsbehebung dem Kunden nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen verrechnet. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten oder zum Ausbau der Leistungen nötig sind, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert. Winet haftet nicht für irgendwelche Kosten des Kunden, welche diesem gegenüber Dritten entstehen, um sich Zugang zu einer Leistung von Winet zu verschaffen (z.B. Einwählen via Telefonleitung). Die Leistungen können jederzeit angepasst werden, wenn gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder betriebliche Gründe dies notwendig machen.
3. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle von Winet erhaltenen Benutzerkenn- und -passwörter vertraulich zu behandeln. Er hat in der Regel jederzeit die Möglichkeit, seine Passwörter zu ändern. Der Kunde ist gegenüber von Winet für jegliche Nutzung der Dienste über seinen Account verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch der Benutzung entsteht.
Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit nicht über seinen Zugang zum Internet bzw. andern Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Winet, bei der Nutzung der Dienste internationales und schweizerisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln (z.B. „Netiquette“) einzuhalten. Er ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von Winet übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. Insbesondere dürfen über den Account des Kunden die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
- Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüter-Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind. Diese Bestimmung ist für juristische wie für natürliche Personen verbindlich. Winet behält sich das Recht vor, den Account des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichterfüllung der oben sowie der unten (Ziffer 4) genannten vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt. Winet behält sich zudem das Recht vor, die von Winet bezogenen Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt. Schadenersatzansprüche seitens von Winet bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung eines Dienstes oder des Verstosses gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorbehalten.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, alle seine persönlichen Angaben Winet wahrheitsgetreu weiterzugeben.
4. E-Mail
Der Kunde hat die Pflicht, sein E-Mail Konto / seine E-Mail Kontis regelmässig auf deren Speicherauslastung zu prüfen. Die maximale Postfachgrösse richtet sich nach dem gewählten Produkt. Winet übernimmt keine Verantwortung für entgangene, verspasste Posteingänge aufgrund einer erreichten / überschrittenen Speicherkapazität. Das Versenden von Werbe-E-Mails durch den Vertragspartner an Dritte, ohne von diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig. Winet behält sich bei Bekanntwerden vor, den Zugang zum E-Mail des Kunden ohne Ankündigung bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren.
Das Versenden unerwünschter Massenmails (Spaming, Mail Bombing) über die Server von Winet ist untersagt. Ebenso ist der Betrieb von Mailinglisten in einem Ausmass, welches die Betriebsstabilität unserer Systeme gefährden könnte, strikte untersagt. Solche Verhaltensweisen gelten als missbräuchliche Verwendung des Internetzugangs und haben die oben (Ziffer 3) genannten Sanktionen zur Folge.
5. Datensicherheit
Der Kunde ist für die Sicherung der übermittelten Daten selbst verantwortlich. Winet ist bestrebt, technisch zumutbare, wirtschaftlich und verhältnismässig zumutbare Massnahmen zur Sicherung dieser Daten zu ergreifen.
6. Datenschutzrisiken
Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Zudem muss damit gerechnet werden, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Massnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
7. Haftung
Für schadenverursachende Ereignisse, die auf den Übertragungswegen von Winet oder auf dem Fernmeldenetz von Swisscom bzw. Dritten eingetreten sind, haftet Winet nur dann, wenn die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Winet verursacht wurden. Winet übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch der Internet-Verbindung von Dritten zugefügt werden. Dazu gehören auch Schäden durch Computerviren. Für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen und Dienstleistungen, für die Freiheit von Informationen, Dienstleistungen und Rechte Dritter sind ausschliesslich die jeweiligen Anbieter verantwortlich und übernimmt Winet keine Haftung.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Kompatibilität der von ihm verwendeten Hard- und Softwarekomponenten. Winet übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Internetzugang von allen Endgeräten aus problemlos benutzbar ist.
Winet lehnt jede Gewährleistung bzw. Haftung für Fehler der von ihr vertriebenen Software sowie für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten ab. Winet haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.
In jedem Falle ist die Haftung von Winet auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8. Vertragsdauer und Erneuerung
Die Preise richten sich nach der jeweils aktuell auf der Webseite von Winet publizierten Preisliste. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Winet berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zu unterbinden.
9. Preise / Zahlungen
10. Übertragung Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlich erteilter Zustimmung von Winet auf einen Dritten übertragen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und alle Nachträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980). Dieser Vertrag und alle Nachträge unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des „Wiener Kaufrechts“ (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Baden AG. Winet Voicetec Solutions AG kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Domizil anbringen.